Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern

Fachgerechte Demontage und Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern mit Entsorgungsnachweis

Unsere Dienstleistungen

Rund um die Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern


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Ionisationsrauchmelder

Ionisationsrauchmelder, auch Ionisationsmelder oder I-Melder genannt, galten lange Zeit als das Maß aller Dinge im Bereich der Brandmelder.

Funktionsweise von Ionisationsrauchmeldern

Ionisationsrauchmelder nutzen Radium-226 bzw. Americium-241 um die Luft zwischen zwei Elektroden zu ionisieren. Kommt es zu einem Brand befinden sich Rauchpartikel in der Luft, an denen sich Ionen anlagern können. Dadurch verringert sich die Leitfähigkeit der Luft und der Ionisationsrauchmelder schlägt Alarm. Um die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren arbeiten Ionisationsrauchmelder oft mit zwei Kammern. Eine Referenzkammer ist geschlossen, der Luftaustausch (und damit auch das Eindringen von Rauch) ist deutlich verzögert gegenüber der offenen Messkammer. Die elektrischen Ströme in beiden Kammern werden verglichen und bei einem Unterschied wird Alarm ausgelöst.

Radioaktivität

Bei sachgemäßer Installation und Nutzung besteht für Menschen keine Gefahr durch Ionisationsrauchmelder bzw. die enthaltenen radioaktiven Strahler. Trotzdem besteht in Deutschland ein generelles Verbot von I-Meldern in Privathaushalten. Auch die gewerbliche Nutzung, z.B. in der Industrie unterliegt strengen Vorschriften.
Eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht nur bei unsachgemäßer Entfernung der Ionisationsrauchmelder oder Beschädigung der Gehäuse bei Öffnung, wenn die Gefahr besteht dass die Strahlungsquelle in die Umwelt gelangt und von einem Organismus aufgenommen wird.
Werden Ionisationsrauchmelder in Bauschutt, z.B. nach einem Hausbrand, vermutet, gilt der gesamte Bauschutt nach der Strahlenschutzverordnung als Sondermüll.

Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern


Ionisationsrauchmelder enthalten radioaktive Alpha-Strahler, die bei fachgerechtem Umgang keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Trotzdem unterliegen Ionisationsrauchmelder der Strahlenschutzverordnung und müssen fachgerecht entsorgt werden.
schutzfabrik hat das Genehmigungsverfahren zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. somit besitzen wir eine Umgangsgenehmigung nach §7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung für den Einbau und Ausbau bauartzugelassener Ionisationsrauchmelder und den Ausbau nicht bauartzugelassener Ionisationsrauchmelder.
In § 76 Strahlenschutzverordnung sind die Pflichten zur Entsorgung und Abführung radioaktiver Abfälle geregelt. Wir entsorgen die demontierten Ionisationsmelder an der Landessammelstelle in Jülich, Nordrhein-Westfalen.


Für Endkunden, Brandmeldeanlagenerrichter und Abbruchunternehmen

Als Hausbesitzer, Gewerbetreibender, Brandmeldeanlagenerrichter oder Abbruchunternehmer stehen Sie nicht nur vor der Herausforderung alte Ionisationsrauchmelder sicher zu demontieren, sondern auch den Nachweis über die fachgerechte Entsorgung zu erbringen.
schutzfabrik entlastet Sie in diesem aufwändigen Prozess und übernimmt die fachgerechte Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern für Sie:
  • Planung und Vorbereitung der Arbeiten in Abstimmung mit den betreffenden Behörden
  • Ausbau der Ionisationsrauchmelder durch geschulte eigene Mitarbeiter
  • Übernahme der Ionisationsrauchmelder
  • Transport und Zwischenlagerung bis zur Weiterleitung an einen Entsorgungsbetrieb
  • Zuführung zur Entsorgung
  • Führung und Zusendung des Übernahmebescheinigung (Entsorgungsnachweises)

Kontakt

Bei Fragen rund um die Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern nehmen Sie gerne Kontakt auf.

0234-6060657

frank@ionisationsrauchmelder.de

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